Beobachtung der AfD wird untersagt!
Die AfD erringt einen Siegvor dem Kölner Verwaltungsgericht. Damit darf der Verfassungsschutz die AfD nicht mehr als sogenannten “Verdachtsfall” klassifizieren und beobachten.
Doch viel wichtiger als diese Tatsache, ist die Begründung:
Begründet wird das Urteil damit, dass die Beobachtung in diesem wichtigen Wahljahr einen Eingriff in die Chancengleichheit der politischen Parteien darstellt.
Die AfD ist und bleibt eine demokratische Partei und das beweist dieses Urteil aufs Neue. Wir kämpfen weiter!